DE · EÜGV
Verordnung zum Eignungsübungsgesetz
Съдържание
- чл. 1 Urlaub für Arbeitnehmer bei Ausscheiden aus den Streitkräften
- чл. 2 Urlaub für Arbeitnehmer bei Verbleiben in den Streitkräften
- чл. 3 Urlaubsbescheinigung
- чл. 4 Urlaub für Beamte und Richter
- чл. 5 Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- чл. 6 Betriebliche und überbetriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung
- чл. 7 Urlaubskassen
- чл. 8 Anrechnung der Wehrdienstzeit
- чл. 9 Geltungsdauer der Verordnung