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Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Van kracht51 artikelenTekst gecontroleerd op 24.10.2026

Inhoud

  1. Abschnitt 1 Antragsberechtigung und Antragsinhalte
  2. Art. 1 Antragsberechtigung
  3. Art. 2 Antragsinhalt
  4. Abschnitt 2 Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und -sicherheit sowie Qualität digitaler Gesundheitsanwendungen
  5. Art. 3 Anforderungen an Sicherheit und Funktionstauglichkeit
  6. Art. 4 Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit
  7. Art. 5 Anforderungen an Qualität
  8. Art. 6 Qualitätsanforderungen nach § 5 Absatz 1; Festlegungen zur Interoperabilität
  9. Art. 6a Interoperabilität von digitalen Gesundheitsanwendungen mit der elektronischen Patientenakte
  10. Art. 7 Nachweis durch Zertifikate
  11. Abschnitt 3 Anforderungen an den Nachweis positiver Versorgungseffekte
  12. Art. 8 Begriff der positiven Versorgungseffekte
  13. Art. 9 Darlegung positiver Versorgungseffekte
  14. Art. 10 Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte
  15. Art. 11 Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte in besonderen Fällen
  16. Art. 11a Studien zum Nachweis des medizinischen Nutzens bei digitalen Gesundheitsanwendungen höherer Risikoklasse
  17. Art. 11b Studien zum Nachweis des Erhalts der Erwerbsfähigkeit
  18. Art. 12 Nachweis für diagnostische Instrumente
  19. Art. 13 Bewertungsentscheidung über das Vorliegen eines hinreichenden Nachweises
  20. Art. 14 Begründung der Versorgungsverbesserung
  21. Art. 15 Wissenschaftliches Evaluationskonzept
  22. Abschnitt 4 Ergänzende Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
  23. Art. 16 Allgemeine Vorschriften
  24. Art. 17 Verfahren bei Aufnahme zur Erprobung
  25. Art. 18 Wesentliche Veränderungen
  26. Art. 19 Verfahren bei wesentlichen Veränderungen
  27. Abschnitt 5 Inhalte und Veröffentlichung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen nach § 139e Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
  28. Art. 20 Inhalte des elektronischen Verzeichnisses
  29. Art. 21 Weitere Ausgestaltung des elektronischen Verzeichnisses
  30. Art. 22 Bekanntmachung des Verzeichnisses für digitale Gesundheitsanwendungen im Bundesanzeiger
  31. Abschnitt 6 Beratung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
  32. Art. 23 Beratung
  33. Abschnitt 6a Anwendungsbegleitende Erfolgsmessung
  34. Art. 23a Grundsätze der Datenerhebung und Übermittlung
  35. Art. 23b Allgemeine Inhalte der erstmaligen Meldung und von Folgemeldungen
  36. Art. 23c Dauer und Häufigkeit der Nutzung
  37. Art. 23d Patientenberichteter Gesundheitszustand während der Nutzung und Patientenzufriedenheit in Bezug auf die Qualität der digitalen Gesundheitsanwendung
  38. Art. 23e Zusätzliche Ergebnisse der anwendungsbegleitenden Erfolgsmessung zum patientenberichteten Gesundheitszustand während der Nutzung der digitalen Gesundheitsanwendung
  39. Abschnitt 7 Gebühren und Auslagen
  40. Art. 24 Grundsätze
  41. Art. 25 Gebühren für die Entscheidungen über die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis
  42. Art. 26 Gebühren für Änderungsanzeigen und die Streichung
  43. Art. 27 Gebühr für Beratungen
  44. Art. 28 Gebühren in besonderen Fällen
  45. Art. 29 Sonstige Gebühren
  46. Art. 30 Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung auf Antrag
  47. Art. 31 Auslagen
  48. Art. 32 Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld
  49. Art. 33 Gebühren- und Auslagenschuldner
  50. Abschnitt 8 Schiedsverfahren
  51. Art. 34 Zusammensetzung der Schiedsstelle und Bestellung der Mitglieder der Schiedsstelle
  52. Art. 35 Amtsperiode
  53. Art. 36 Abberufung und Amtsniederlegung
  54. Art. 37 Teilnahme an Sitzungen
  55. Art. 38 Geschäftsstelle
  56. Art. 39 Einleitung des Schiedsverfahrens und Fristen
  57. Art. 40 Vorlagepflicht
  58. Art. 41 Beratung und Beschlussfassung
  59. Art. 42 Entschädigung und Kosten
  60. Abschnitt 9 Schlussbestimmungen
  61. Art. 43 Inkrafttreten