DesignV · Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
DesignV Art. 1Anwendungsbereich
Abschnitt 1 Allgemeines
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die im Designgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt neben den Bestimmungen des Designgesetzes und der DPMA-Verordnung.