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Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Inhoud
- Erster Teil Registerbehörde
- Art. 1 Bundeszentralregister
- Art. 2 (weggefallen)
- Erster Abschnitt Inhalt und Führung des Registers
- Art. 3 Inhalt des Registers
- Art. 4 Verurteilungen
- Art. 5 Inhalt der Eintragung
- Art. 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
- Art. 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
- Art. 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
- Art. 11 Schuldunfähigkeit
- Art. 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
- Art. 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
- Art. 14 Gnadenerweise und Amnestien
- Art. 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
- Art. 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
- Art. 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
- Art. 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
- Art. 19 Aufhebung von Entscheidungen
- Art. 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
- Art. 20a Änderung von Personendaten
- Art. 20b Identifizierungsverfahren
- Art. 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren
- Art. 21a Protokollierungen
- Art. 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
- Art. 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
- Art. 24 Entfernung von Eintragungen
- Art. 25 Anordnung der Entfernung
- Art. 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
- Zweiter Abschnitt Suchvermerke
- Art. 27 Speicherung
- Art. 28 Behandlung
- Art. 29 Erledigung
- 1. Führungszeugnis
- Art. 30 Antrag
- Art. 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis
- Art. 30b Europäisches Führungszeugnis
- Art. 30c Elektronische Antragstellung
- Art. 30d Digitales Führungszeugnis
- Art. 31 Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden
- Art. 32 Inhalt des Führungszeugnisses
- Art. 33 Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
- Art. 34 Länge der Frist
- Art. 35 Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
- Art. 36 Beginn der Frist
- Art. 37 Ablaufhemmung
- Art. 38 Mehrere Verurteilungen
- Art. 39 Anordnung der Nichtaufnahme
- Art. 40 Nachträgliche Eintragung
- 2. Unbeschränkte Auskunft aus dem Register
- Art. 41 Umfang der Auskunft
- Art. 42 Auskunft an die betroffene Person
- Art. 42a Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
- Art. 42b Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- Art. 43 Weiterleitung von Auskünften
- 3. Auskünfte an Behörden
- Art. 43a Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
- Art. 44 Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
- 4. Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
- Art. 44a Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes
- Vierter Abschnitt Tilgung
- Art. 45 Tilgung nach Fristablauf
- Art. 46 Länge der Tilgungsfrist
- Art. 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
- Art. 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
- Art. 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
- Art. 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
- Fünfter Abschnitt Rechtswirkungen der Tilgung
- Art. 51 Verwertungsverbot
- Art. 52 Ausnahmen
- Sechster Abschnitt Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten
- Art. 53 Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
- Siebter Abschnitt Internationaler Austausch von Registerinformationen
- Art. 53a Grenzen der internationalen Zusammenarbeit
- Art. 54 Eintragungen in das Register
- Art. 55 Verfahren bei der Eintragung
- Art. 56 Behandlung von Eintragungen
- Art. 56b Speicherung zum Zweck der Auskunftserteilung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Art. 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
- Art. 57a Austausch von Registerinformationen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Art. 57b Speicherung und Austausch von Registerinformationen im Zusammenhang mit einem Partnerstaat
- Art. 58 Berücksichtigung von Verurteilungen
- Achter Abschnitt Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
- Art. 58a Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
- Art. 58b Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der Registerbehörde und dem Bundeskriminalamt
- Art. 58c Ablauf der Speicherfrist in ECRIS-TCN
- Art. 58d Kennzeichnung eines Datensatzes
- Dritter Teil Das Erziehungsregister
- Art. 59 Führung des Erziehungsregisters
- Art. 60 Eintragungen in das Erziehungsregister
- Art. 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
- Art. 62 Suchvermerke
- Art. 63 Entfernung von Eintragungen
- Art. 64 Begrenzung von Offenbarungspflichten der betroffenen Person
- Vierter Teil Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik
- Art. 64a Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
- Art. 64b Eintragungen und Eintragungsunterlagen
- Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
- Art. 65 Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
- Art. 66 Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
- Art. 67 Eintragungen in der Erziehungskartei
- Art. 68 Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
- Art. 69 Übergangsvorschriften