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Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Inhoud
- Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Art. 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
- Art. 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- Art. 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
- Art. 4 Vorabstimmungen
- Art. 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- Art. 6 Wahlausschreiben
- Art. 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- Art. 8 Inhalt der Wahlvorschläge
- Art. 9 Sonstige Erfordernisse
- Art. 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- Art. 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- Art. 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- Art. 13 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
- Art. 14 Sitzungsniederschriften
- Art. 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
- Art. 16 Wahlhandlung
- Art. 17 Schriftliche Stimmabgabe
- Art. 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- Art. 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
- Art. 20 Feststellung des Wahlergebnisses
- Art. 21 Wahlniederschrift
- Art. 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
- Art. 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Art. 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- Art. 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- Art. 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
- Art. 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
- Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
- Art. 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- Art. 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
- Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
- Art. 30 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
- Art. 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- Art. 33 Leitung der Wahl
- Art. 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
- Art. 35 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- Art. 36 Gleichzeitige Wahl
- Art. 37 Wahlausschreiben
- Art. 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
- Art. 39 Sitzungsniederschriften
- Art. 40 Stimmabgabe, Stimmzettel
- Art. 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
- Art. 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
- Art. 43 Leitung der Wahl
- Art. 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
- Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
- Art. 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
- Art. 46 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Art. 47 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
- Art. 49 Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
- Art. 49a
- Art. 50 Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
- Art. 51 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)
- Siebter Teil Schlußvorschriften
- Art. 52 Berechnung von Fristen
- Art. 53 Übergangsregelung
- Art. 54 (Inkrafttreten)