DE · BioStoffV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
Inhoud
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
- Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
- Art. 4 Gefährdungsbeurteilung
- Art. 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
- Art. 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
- Art. 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
- Art. 8 Grundpflichten
- Art. 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- Art. 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
- Art. 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- Art. 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Art. 13 Betriebsstörungen, Unfälle
- Art. 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
- Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
- Art. 15 Erlaubnispflicht
- Art. 16 Anzeigepflicht
- Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
- Art. 17 Unterrichtung der Behörde
- Art. 18 Behördliche Ausnahmen
- Art. 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
- Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
- Art. 20 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 21 Straftaten
- Art. 22 Übergangsvorschriften