DE · BioStoffV
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
Съдържание
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen und Risikogruppeneinstufung
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- чл. 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
- Abschnitt 2 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufenzuordnung, Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten
- чл. 4 Gefährdungsbeurteilung
- чл. 5 Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung
- чл. 6 Tätigkeiten ohne Schutzstufenzuordnung
- чл. 7 Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und Aufzeichnungspflichten
- Abschnitt 3 Grundpflichten und Schutzmaßnahmen
- чл. 8 Grundpflichten
- чл. 9 Allgemeine Schutzmaßnahmen
- чл. 10 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie
- чл. 11 Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- чл. 12 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- чл. 13 Betriebsstörungen, Unfälle
- чл. 14 Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
- Abschnitt 4 Erlaubnis- und Anzeigepflichten
- чл. 15 Erlaubnispflicht
- чл. 16 Anzeigepflicht
- Abschnitt 5 Vollzugsregelungen und Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
- чл. 17 Unterrichtung der Behörde
- чл. 18 Behördliche Ausnahmen
- чл. 19 Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe
- Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Übergangsvorschriften
- чл. 20 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 21 Straftaten
- чл. 22 Übergangsvorschriften