DE · 17. BImSchV
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
- Art. 3 Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe
- Art. 4 Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen
- Art. 5 Betriebsbedingungen
- Art. 6 Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen
- Art. 7 Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen
- Art. 8 Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen
- Art. 9 Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen
- Art. 10 Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte
- Art. 11 Ableitungsbedingungen für Abgase
- Art. 12 Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände
- Art. 13 Energieeffizienz
- Abschnitt 3 Messung und Überwachung
- Art. 14 Messplätze
- Art. 15 Messverfahren und Messeinrichtungen
- Art. 16 Kontinuierliche Messungen
- Art. 17 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
- Art. 18 Periodische Messungen
- Art. 19 Berichte und Beurteilung von periodischen Messungen
- Art. 20 Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen
- Art. 20a Besondere Überwachung während Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs
- Art. 21 Störungen des Betriebs
- Art. 22 Jährliche Berichte über Emissionen
- Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
- Art. 23 Veröffentlichungspflichten
- Art. 24 Zulassung von Ausnahmen
- Art. 25 Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- Art. 26 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern
- Art. 27 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 28 Übergangsregelungen