DE · 17. BImSchV
Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Съдържание
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- чл. 1 Anwendungsbereich
- чл. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
- чл. 3 Anforderungen an die Anlieferung, die Annahme und die Zwischenlagerung der Einsatzstoffe
- чл. 4 Errichtung und Beschaffenheit der Anlagen
- чл. 5 Betriebsbedingungen
- чл. 6 Verbrennungsbedingungen für Abfallverbrennungsanlagen
- чл. 7 Verbrennungsbedingungen für Abfallmitverbrennungsanlagen
- чл. 8 Emissionsgrenzwerte für Abfallverbrennungsanlagen
- чл. 9 Emissionsgrenzwerte für Abfallmitverbrennungsanlagen
- чл. 10 Im Jahresmittel einzuhaltende Emissionsgrenzwerte
- чл. 11 Ableitungsbedingungen für Abgase
- чл. 12 Behandlung der bei der Abfallverbrennung und Abfallmitverbrennung entstehenden Rückstände
- чл. 13 Energieeffizienz
- Abschnitt 3 Messung und Überwachung
- чл. 14 Messplätze
- чл. 15 Messverfahren und Messeinrichtungen
- чл. 16 Kontinuierliche Messungen
- чл. 17 Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen
- чл. 18 Periodische Messungen
- чл. 19 Berichte und Beurteilung von periodischen Messungen
- чл. 20 Besondere Überwachung der Emissionen an Schwermetallen
- чл. 20a Besondere Überwachung während Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs
- чл. 21 Störungen des Betriebs
- чл. 22 Jährliche Berichte über Emissionen
- Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften
- чл. 23 Veröffentlichungspflichten
- чл. 24 Zulassung von Ausnahmen
- чл. 25 Weitergehende Anforderungen und wesentliche Änderungen
- Abschnitt 5 Schlussvorschriften
- чл. 26 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen und Arbeitsblättern
- чл. 27 Ordnungswidrigkeiten
- чл. 28 Übergangsregelungen