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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Inhoud
- Abschnitt 1 Zweck, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Zweck und Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 Anforderungen an die Barrierefreiheit
- Art. 3 Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung
- Art. 4 Konformitätsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
- Art. 5 Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
- Art. 5a Barrierefreiheit gemäß anderen Rechtsakten der Europäischen Union
- Art. 5b Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen für andere Rechtsakte der Europäischen Union
- Abschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- Art. 6 Pflichten des Herstellers
- Art. 7 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- Art. 8 Bevollmächtigter des Herstellers
- Art. 9 Allgemeine Pflichten des Einführers
- Art. 10 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- Art. 11 Pflichten des Händlers
- Art. 12 Einführer oder Händler als Hersteller
- Art. 13 Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
- Art. 14 Pflichten des Dienstleistungserbringers
- Art. 15 Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
- Abschnitt 4 Grundlegende Veränderungen von Produkten oder Dienstleistungen und unverhältnismäßige Belastungen für die Wirtschaftsakteure
- Art. 16 Grundlegende Veränderungen
- Art. 17 Unverhältnismäßige Belastungen, Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 5 CE-Kennzeichnung
- Art. 18 EU-Konformitätserklärung für Produkte
- Art. 19 CE-Kennzeichnung
- Abschnitt 6 Marktüberwachung von Produkten
- Art. 20 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörden
- Art. 21 Marktüberwachungsmaßnahmen
- Art. 22 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Produkten, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- Art. 23 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Produkten
- Art. 24 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bei Nichtkonformität von Produkten, die sich nicht auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränken
- Art. 25 Unterstützungsverpflichtung
- Art. 26 Pflichten der Marktüberwachungsbehörde bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten, bei Produkten, die gegen Barrierefreiheitsanforderungen verstoßen
- Art. 27 Aufgaben der zentralen Verbindungsstelle
- Abschnitt 7 Marktüberwachung von Dienstleistungen
- Art. 28 Marktüberwachung von Dienstleistungen
- Art. 29 Maßnahmen der Marktüberwachung bei Dienstleistungen, die die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllen
- Art. 30 Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität von Dienstleistungen
- Art. 31 Veröffentlichung von Informationen
- Abschnitt 8 Verwaltungsverfahren, Rechtsbehelfe, Schlichtung
- Art. 32 Rechte von Verbrauchern, anerkannten Verbänden und qualifizierten Einrichtungen im Verwaltungsverfahren
- Art. 33 Rechtsbehelfe
- Art. 34 Schlichtung
- Abschnitt 9 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
- Art. 35 Auskunftspflichten der Wirtschaftsakteure
- Abschnitt 10 Berichterstattung, Bußgeldvorschriften und Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Berichterstattung an die Europäische Kommission
- Art. 37 Bußgeldvorschriften
- Art. 38 Übergangsbestimmungen