DE · BeschG
Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen
Inhoud
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck, Anwendungsbereich
- Art. 2 Beschusstechnische Begriffe
- Abschnitt 2 Prüfung und Zulassung
- Art. 3 Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller
- Art. 4 Ausnahmen von der Beschusspflicht
- Art. 5 Beschussprüfung
- Art. 6 Prüfzeichen
- Art. 7 Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition
- Art. 8 Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
- Art. 8a Prüfung und Zulassung von unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
- Art. 9 Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
- Art. 10 Zulassung von pyrotechnischer Munition
- Art. 11 Zulassung sonstiger Munition
- Art. 12 Überlassen und Verwenden beschuss- oder zulassungspflichtiger Gegenstände
- Art. 13 Ausnahmen in Einzelfällen
- Art. 14 Ermächtigungen
- Abschnitt 3 Sonstige beschussrechtliche Vorschriften
- Art. 15 Beschussrat
- Art. 17 Auskunftspflichten und besondere behördliche Befugnisse im Rahmen der Überwachung
- Art. 18 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
- Art. 19 Rücknahme und Widerruf
- Art. 20 Zuständigkeiten
- Art. 21 Bußgeldvorschriften
- Abschnitt 4 Übergangsvorschriften
- Art. 22 Übergangsvorschriften