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Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren
Inhoud
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
- Art. 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 2a Umweltverträglichkeitsprüfung
- Art. 2b Elektronische Kommunikation
- Art. 2c Nationales Entsorgungsprogramm
- Art. 2d Grundsätze der nuklearen Entsorgung
- Zweiter Abschnitt Überwachungsvorschriften
- Art. 3 Einfuhr und Ausfuhr
- Art. 4 Beförderung von Kernbrennstoffen
- Art. 4a Deckungsvorsorge bei grenzüberschreitender Beförderung
- Art. 4b Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen
- Art. 5 Berechtigung zum Besitz von Kernbrennstoffen; staatliche Verwahrung
- Art. 6 Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen
- Art. 7 Genehmigung von Anlagen
- Art. 7a Vorbescheid
- Art. 7b Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
- Art. 7c Pflichten des Genehmigungsinhabers
- Art. 7d Weitere Vorsorge gegen Risiken
- Art. 7e Finanzieller Ausgleich
- Art. 7f Zahlung an den Bund
- Art. 7g Ermächtigung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages
- Art. 8 Verhältnis zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
- Art. 9 Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen
- Art. 9a Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle
- Art. 9b Zulassungsverfahren
- Art. 9c Landessammelstellen
- Art. 9d Enteignung
- Art. 9e Gegenstand und Zulässigkeit der Enteignung; Entschädigung
- Art. 9f Vorarbeiten an Grundstücken
- Art. 9g Veränderungssperre
- Art. 9h Pflichten des Zulassungsinhabers
- Art. 9i Bestandsaufnahme und Schätzung
- Art. 10
- Art. 10a Erstreckung auf strahlenschutzrechtliche Genehmigungen; Ausnahmen vom Erfordernis der Genehmigung
- Art. 11 Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung)
- Art. 12 Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen)
- Art. 12a Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses)
- Art. 12b Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder Freisetzung radioaktiver Stoffe
- Art. 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
- Art. 14 Haftpflichtversicherung und sonstige Deckungsvorsorge
- Art. 15 Rangfolge der Befriedigung aus der Deckungsvorsorge
- Art. 16
- Art. 17 Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
- Art. 18 Entschädigung
- Art. 19 Staatliche Aufsicht
- Art. 19a Überprüfung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung kerntechnischer Anlagen
- Art. 20 Sachverständige
- Art. 21 Kosten
- Art. 21a Kosten (Gebühren und Auslagen) oder Entgelte für die Benutzung von Anlagen nach § 9a Abs. 3
- Art. 21b Beiträge
- Art. 21c Öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Dritter Abschnitt Verwaltungsbehörden
- Art. 22 Zuständigkeit für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
- Art. 23 Ausstattung der zuständigen Behörden
- Art. 23a Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes
- Art. 23d Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- Art. 24 Zuständigkeit der Landesbehörden
- Art. 24a Information der Öffentlichkeit; Informationsübermittlung
- Art. 24b Selbstbewertung und internationale Prüfung
- Vierter Abschnitt Haftungsvorschriften
- Art. 25 Haftung für Kernanlagen
- Art. 25a Haftung für Reaktorschiffe
- Art. 26 Haftung in anderen Fällen
- Art. 27 Mitwirkendes Verschulden des Verletzten
- Art. 28 Umfang des Schadensersatzes bei Tötung
- Art. 29 Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung
- Art. 30 Geldrente
- Art. 31 Haftungshöchstgrenzen
- Art. 32 Verjährung
- Art. 33 Mehrere Verursacher
- Art. 34 Freistellungsverpflichtung
- Art. 35 Verteilungsverfahren
- Art. 36 (weggefallen)
- Art. 37 Rückgriff bei der Freistellung
- Art. 38 Ausgleich durch den Bund
- Art. 39 Ausnahmen von den Leistungen des Bundes
- Art. 40 Klagen gegen den Inhaber einer Kernanlage, die in einem anderen Vertragsstaat gelegen ist
- Art. 40a Gerichtsstand für Schadensersatzklagen gegen den Inhaber einer Kernanlage
- Art. 40b Gerichtsstand bei Klagen auf Freistellung nach § 34
- Art. 40c Staatenklagerecht
- Fünfter Abschnitt Sicherung
- Art. 41 Integriertes Sicherungs- und Schutzkonzept
- Art. 42 Schutzziele
- Art. 43 Umfang des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter
- Art. 44 Funktionsvorbehalt
- Art. 44b Meldewesen für die Sicherheit in der Informationstechnik
- Sechster Abschnitt Bußgeldvorschriften
- Art. 46 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 49 Einziehung
- Siebter Abschnitt Schlußvorschriften
- Art. 53 Erfassung von Schäden aus ungeklärter Ursache
- Art. 54 Erlaß von Rechtsverordnungen
- Art. 55 (Aufhebung von Rechtsvorschriften)
- Art. 56 (weggefallen)
- Art. 57 Abgrenzungen
- Art. 57a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- Art. 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II
- Art. 58 Übergangsvorschriften
- Art. 59 (Inkrafttreten)