DE · ASiG
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Inhoud
- Erster Abschnitt
- Art. 1 Grundsatz
- Zweiter Abschnitt Betriebsärzte
- Art. 2 Bestellung von Betriebsärzten
- Art. 3 Aufgaben der Betriebsärzte
- Art. 4 Anforderungen an Betriebsärzte
- Dritter Abschnitt Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Art. 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Art. 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Art. 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- Art. 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
- Art. 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Art. 10 Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Art. 11 Arbeitsschutzausschuß
- Art. 12 Behördliche Anordnungen
- Art. 13 Auskunfts- und Besichtigungsrechte
- Art. 14 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- Art. 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- Art. 16 Öffentliche Verwaltung
- Art. 17 Nichtanwendung des Gesetzes
- Art. 18 Ausnahmen
- Art. 19 Überbetriebliche Dienste
- Art. 20 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 21
- Art. 22 Berlin-Klausel
- Art. 23 Inkrafttreten