AKG Art. 98Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn
Dritter Abschnitt Sonstige Schlußvorschriften
Die für die Verwaltung der allgemeinen Bundesschuld jeweils geltenden Vorschriften gelten sinngemäß für die Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn.
Dritter Abschnitt Sonstige Schlußvorschriften
Die für die Verwaltung der allgemeinen Bundesschuld jeweils geltenden Vorschriften gelten sinngemäß für die Ablösungsschuld der Deutschen Bundesbahn.