AKG Art. 18Umstellung von Reichsmarkansprüchen
Zweiter Teil Zu erfüllende Ansprüche
§ 14 des Umstellungsgesetzes tritt hinsichtlich der in §§ 4 bis 15 und 19 bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer Kraft.
Zweiter Teil Zu erfüllende Ansprüche
§ 14 des Umstellungsgesetzes tritt hinsichtlich der in §§ 4 bis 15 und 19 bezeichneten, bisher nicht umgestellten Ansprüche außer Kraft.