AKG Art. 112Inkrafttreten
Dritter Abschnitt Sonstige Schlußvorschriften
Das Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach seiner Verkündung in Kraft.
Dritter Abschnitt Sonstige Schlußvorschriften
Das Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Monats nach seiner Verkündung in Kraft.