Rechtsbibliotheek en dossieranalyse · Oostenrijk · België · Europese Unie
LAWxPERT Aanmelden Gratis account

Soziale Sicherheit (Indien) · Soziale Sicherheit (Indien)

§ 2 Soziale Sicherheit (Indien)Sachlicher Geltungsbereich

Artikel 2

Van krachtOfficiële tekst

1. Dieses Abkommen bezieht sich:

a) in Bezug auf Österreich

i) auf die Rechtsvorschriften über die Pensionsversicherung mit Ausnahme der Sondervorschriften für das Notariat und

ii)

nur hinsichtlich des Abschnittes II auf die Rechtsvorschriften über die Kranken- und Unfallversicherung;

b) in Bezug auf Indien auf die Rechtsvorschriften über

i) die Alters- und Hinterbliebenenrente für Beschäftigte;

ii)

die Rente für Beschäftigte bei dauerhafter und voller Invalidität.

2. Dieses Abkommen findet auch auf Rechtsvorschriften Anwendung, die die in Absatz 1 bezeichneten Rechtsvorschriften aufheben, ersetzen, ändern, ergänzen oder zusammenfassen.