Europäische Zahlungsunion - Protokoll · Europäische Zahlungsunion - Protokoll
§ 1 Europäische Zahlungsunion - Protokoll
Vorbehaltlich den Bestimmungen des § 3 sollen die Parteien dieses Protokolls das Abkommen vorläufig so anwenden, als ob das Abkommen seit dem 1. Juli 1950 wirksam gewesen wäre.