IStGH-ZG · Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
§ 4 IStGH-ZGÖsterreichische Gerichtsbarkeit
Erster Teil Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte wird durch die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs nicht ausgeschlossen.
(2) Die österreichische Gerichtsbarkeit entfällt jedoch für Taten, derentwegen die Person vom Internationalen Strafgerichtshof rechtskräftig verurteilt oder freigesprochen wurde.