IStGH-ZG · Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof
§ 11 IStGH-ZGVertraulichkeit
Unterbreitung eines Sachverhalts an den Internationalen
Ersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs und alle zu ihrer Begründung beigefügten Unterlagen sind vertraulich zu behandeln, soweit deren Offenlegung nicht für die Erledigung des Ersuchens erforderlich ist.