ZHG§8DV Art. 5
Die Fortbildungskurse erstrecken sich auf folgende Stoffgebiete:
Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich zahnärztliche Chirurgie
40 Stunden
Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre
20 Stunden.
Sie sollen nach dem Themenplan der Anlage 1 durchgeführt werden.