WPapBerAV · Verordnung über die Aufgaben des Amts für Wertpapierbereinigung
WPapBerAV Art. 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
WPapBerAV · Verordnung über die Aufgaben des Amts für Wertpapierbereinigung
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.