WPapBerAV · Verordnung über die Aufgaben des Amts für Wertpapierbereinigung
WPapBerAV Art. 1
Die dem Amt für Wertpapierbereinigung durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragenen Aufgaben sind vom 1. Juni 1964 an von dem Präsidenten des Bundesausgleichsamts wahrzunehmen.