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Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz
Contents
- Abschnitt 1 Anwendungsbereich
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 Anzeige von Verdachtsfällen
- Art. 2 Inhalt der Anzeige
- Art. 3 Art und Form der Anzeige
- Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- Art. 3a Art der Veröffentlichung von Informationen
- Art. 3b Sprache der Veröffentlichung
- Art. 3c Mitteilung der Veröffentlichung
- Unterabschnitt 2 Veröffentlichung von Insiderinformationen und Mitteilung über die Veröffentlichung
- Art. 4 Inhalt der Veröffentlichung
- Art. 7 Mitteilung nach Artikel 17 Absatz 4 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
- Art. 8 Inhalt der Mitteilung
- Art. 9 Art und Form der Mitteilungen
- Unterabschnitt 3 Veröffentlichung von Eigengeschäften und Mitteilung über die Veröffentlichung
- Art. 10 Art der Veröffentlichung
- Art. 11 Mitteilung der Veröffentlichung
- Unterabschnitt 5 Veröffentlichung und Mitteilung bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils
- Art. 12 Inhalt der Mitteilung
- Art. 13 Berechnung des Stimmrechtsanteils für die Mitteilung nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes
- Art. 14 Sprache der Mitteilungen
- Art. 15 Inhalt und Format der Veröffentlichung
- Art. 16 Art und Sprache der Veröffentlichung
- Art. 17 Mitteilung der Veröffentlichung
- Unterabschnitt 6 Veröffentlichung und Inhalt von Finanzberichten
- Art. 18 Art und Sprache der Veröffentlichung
- Art. 19 Mitteilung der Veröffentlichung
- Art. 20 Verfügbarkeit der Finanzberichte und Zahlungsberichte
- Unterabschnitt 7 Wahl des Herkunftsstaates
- Art. 21 Art der Veröffentlichung
- Unterabschnitt 8 Veröffentlichung zusätzlicher Angaben
- Art. 22 Art, Sprache und Mitteilung der Veröffentlichung
- Abschnitt 4 Inkrafttreten
- Art. 23 Inkrafttreten