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DE · 3. WindSeeV

Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes

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Contents

  1. Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
  2. Art. 1 Anwendungsbereich
  3. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  4. Kapitel 1 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
  5. Art. 3 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
  6. Unterabschnitt 1 Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
  7. Art. 4 Monitoring
  8. Art. 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
  9. Art. 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
  10. Art. 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
  11. Art. 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
  12. Art. 9 Abfälle
  13. Art. 10 Korrosionsschutz
  14. Art. 11 Anlagenkühlung
  15. Art. 12 Abwasser
  16. Art. 13 Ölgehalt des Drainagewassers
  17. Art. 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
  18. Art. 15 Dieselgeneratoren
  19. Art. 16 Kolk- und Kabelschutz
  20. Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
  21. Art. 17 Kennzeichnung
  22. Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  23. Art. 18 Seeraumbeobachtung
  24. Art. 19 Bauweise
  25. Art. 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
  26. Art. 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
  27. Art. 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
  28. Art. 23 Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
  29. Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
  30. Art. 24 Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
  31. Art. 25 Hubschrauberlandedeck
  32. Art. 26 Flugkorridore
  33. Unterabschnitt 5 Sicherheit und Gesundheitsschutz
  34. Art. 27 Grundsatz
  35. Art. 28 Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
  36. Art. 29 Eingriff in den Baugrund
  37. Art. 30 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
  38. Art. 31 Sonstige Pflichten
  39. Unterabschnitt 6 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
  40. Art. 32 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
  41. Art. 33 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
  42. Unterabschnitt 7 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
  43. Art. 34 Konstruktion
  44. Art. 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
  45. Abschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
  46. Art. 36 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
  47. Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
  48. Art. 37 Feststellung der zu installierenden Leistung
  49. Teil 4 Schlussbestimmungen
  50. Art. 38 Inkrafttreten