DE · 3. WindSeeV
Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Contents
- Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Kapitel 1 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
- Art. 3 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
- Unterabschnitt 1 Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
- Art. 4 Monitoring
- Art. 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
- Art. 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
- Art. 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
- Art. 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
- Art. 9 Abfälle
- Art. 10 Korrosionsschutz
- Art. 11 Anlagenkühlung
- Art. 12 Abwasser
- Art. 13 Ölgehalt des Drainagewassers
- Art. 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
- Art. 15 Dieselgeneratoren
- Art. 16 Kolk- und Kabelschutz
- Unterabschnitt 2 Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
- Art. 17 Kennzeichnung
- Unterabschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- Art. 18 Seeraumbeobachtung
- Art. 19 Bauweise
- Art. 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
- Art. 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
- Art. 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
- Art. 23 Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
- Unterabschnitt 4 Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
- Art. 24 Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
- Art. 25 Hubschrauberlandedeck
- Art. 26 Flugkorridore
- Unterabschnitt 5 Sicherheit und Gesundheitsschutz
- Art. 27 Grundsatz
- Art. 28 Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
- Art. 29 Eingriff in den Baugrund
- Art. 30 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
- Art. 31 Sonstige Pflichten
- Unterabschnitt 6 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
- Art. 32 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
- Art. 33 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
- Unterabschnitt 7 Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
- Art. 34 Konstruktion
- Art. 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
- Abschnitt 2 Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
- Art. 36 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
- Teil 3 Feststellung der zu installierenden Leistung
- Art. 37 Feststellung der zu installierenden Leistung
- Teil 4 Schlussbestimmungen
- Art. 38 Inkrafttreten