DE · VUDat-DV
Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
Contents
- Art. 1 Verkehrsunternehmensdatei
- Art. 2 Zu speichernde Daten
- Art. 3 Datenübermittlung aus der Verkehrsunternehmensdatei
- Art. 4 Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Verkehrsunternehmensdatei, Datenlöschung
- Art. 4a Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren und Datenabruf
- Art. 4b Verfahren der Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der allgemeinen Risikoeinstufung
- Art. 5 Auskunft an Behörden
- Art. 6 Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit
- Art. 7 Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
- Art. 8 Ordnungswidrigkeiten
- Art. 9 Inkrafttreten