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VerdStatG · Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten

VerdStatG Art. 7Hilfsmerkmale

In forceOfficial text

Hilfsmerkmale der Erhebung sind: 1.

Name und Anschrift der Erhebungseinheit,

2.

Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,

3.

Personalnummern der in die Erhebung nach § 4 einbezogenen Beschäftigten oder, wenn keine Personalnummern vorliegen, eindeutige, im Zeitverlauf gleichbleibende Ordnungsnummern der Beschäftigten.