Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

UERV · Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote

UERV Art. 52Übergangsregelung

Teil 4 DIN-Normen, behördliches Verfahren, Datenübermittlung, Berichtspflichten

In forceOfficial text

Für Projektaktivitäten, die bereits vor dem 8. Juni 2024 eine Zustimmung nach § 10 erhalten haben, findet § 18 in der am 8. Juni 2024 geltenden Fassung keine Anwendung. Diese Projektaktivitäten werden nach dem bis zum 8. Juni 2024 geltenden Recht beendet.