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Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung
Contents
- Art. 1 Einsichtnahme in das Transparenzregister
- Art. 2 Registrierung im Transparenzregister, Registrierungsdaten und Nutzer
- Art. 3 Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
- Art. 4 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
- Art. 5 Antrag auf Einsichtnahme
- Art. 6 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes
- Art. 7 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
- Art. 8 Datenfernübertragung
- Art. 9 Protokollierung der Einsichtnahme
- Art. 10 Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
- Art. 11 Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
- Art. 12 Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
- Art. 13 Beschränkung der Einsichtnahme
- Art. 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten