TrainerV · Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln
TrainerV Art. 2Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
Die Auszubildenden an der in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätte erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Akademien.