DE · THAMNV
Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind
Contents
- Art. 1 Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter
- Art. 2 Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter
- Art. 3 Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen
- Art. 4 Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
- Art. 5 Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
- Art. 6 Ordnungswidrigkeiten