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Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
Contents
- Erster Abschnitt Allgemeines
- Art. 1 Geltungsbereich und zuständige Behörde
- Art. 2 Zweck der Prüfung
- Art. 3 Durchführung der Prüfung, Prüfer
- Zweiter Abschnitt Zulassung zur Prüfung
- Art. 4 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
- Art. 5 Entscheidung über die Zulassung
- Dritter Abschnitt Durchführung der Prüfung
- Art. 6 Aufgaben der Prüfungsorganisation
- Art. 7 Anforderungen an die Prüfer
- Art. 8 Gliederung der Prüfung, Prüfungssprache
- Art. 9 Schriftlicher Teil der Prüfung
- Art. 10 Mündlicher Teil der Prüfung
- Art. 11 Ausweispflicht und Belehrung
- Art. 12 Täuschungen und Ordnungsverstöße
- Art. 13 Rücktritt und Nichterscheinen
- Art. 14 Verschwiegenheit
- Vierter Abschnitt Prüfungsleistungen: Bewertung und Anerkennung; Prüfungsbescheinigung; Nichtbestehen der Prüfung
- Art. 15 Bewertung der Prüfungsleistungen
- Art. 16 Feststellen und Bekanntgeben des Prüfungsergebnisses
- Art. 17 Prüfungsbescheinigung
- Art. 18 Nicht bestandene Prüfung
- Art. 19 Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Fünfter Abschnitt Wiederholungs- und erneute Prüfung; Einsicht in die Prüfungsunterlagen; Aufbewahrung; Informationsrechte der zuständigen Behörde
- Art. 20 Wiederholungsprüfung
- Art. 21 Erneute Prüfung
- Art. 22 Prüfungsunterlagen
- Art. 23 Informationsrechte der zuständigen Behörde