TAppV · Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppV Art. 19Prüfungsfächer
Unterabschnitt 2 Naturwissenschaftlicher Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung (Vorphysikum)
Das Vorphysikum umfasst die Prüfungsfächer 1.
Physik einschließlich der Grundlagen des physikalischen Strahlenschutzes,
2.
Chemie,
3.
Zoologie und
4.
Botanik der Futter-, Gift- und Heilpflanzen.
Die Prüfungen sollen bis zum Ende des ersten Studienjahres abgelegt werden.