SVBezGrV 2017 · Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2017
SVBezGrV 2017 Art. 1Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2015 beträgt 35 363 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37 103 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.