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StGB · Strafgesetzbuch

StGB Art. 4Geltung für Taten auf deutschen Schiffen und Luftfahrzeugen

Erster Titel Geltungsbereich

In forceOfficial text

Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für Taten, die auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.