StGB Art. 29Selbständige Strafbarkeit des Beteiligten
Dritter Titel Täterschaft und Teilnahme
Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.
Dritter Titel Täterschaft und Teilnahme
Jeder Beteiligte wird ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld bestraft.