Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

StBerG · Steuerberatungsgesetz

StBerG Art. 87Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer

Vierter Abschnitt Organisation des Berufs

In forceOfficial text

Die Bundessteuerberaterkammer erhebt von den Steuerberaterkammern Beiträge nach Maßgabe einer Beitragsordnung. Die Beitragsordnung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.