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StBerG · Steuerberatungsgesetz

StBerG Art. 121Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer

Zweiter Teilabschnitt Das Verfahren im ersten Rechtszug

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Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Steuerberaterkammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn es ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.