StBerFAngEignV · Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung StBerFAngEignV Art. 2 In forceOfficial text Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft. ← Previous · Art. 1 Contents