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StBAPO · Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten

StBAPO Art. 52Lerninhalte und Einteilung der Studienfächer

Unterabschnitt 1 Fachstudien

In forceOfficial text

(1) Die Lerninhalte der Fachstudien sind nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden praxisbezogen und anwendungsorientiert zu vermitteln.

(2) Die Studienfächer bestehen aus Pflichtfächern, Wahlpflichtveranstaltungen, dem Schwerpunktthema und Fallstudien. Wahlfächer können angeboten werden.

(3) Ein angemessener Teil der Lehrveranstaltungen ist fächerübergreifend zu gestalten. Lehrveranstaltungen zum Schwerpunktthema sind stets fächerübergreifend zu gestalten.