SpoFöG · Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur SpoFöG Art. 17Satzung Abschnitt 3 Spitzensport-Agentur In forceOfficial text Die Spitzensport-Agentur gibt sich eine Satzung. ← Previous · Art. 16 Contents Art. 18 · Next →