SpitzSignalV · Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Spitzensignals für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs SpitzSignalV Art. 3 In forceOfficial text (1) Die Verordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Verkündung folgenden Monats in Kraft. (2) ← Previous · Art. 2 Contents