Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SpielV · Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit

SpielV Art. 5

1. Erlaubnispflichtige Spiele

In forceOfficial text

Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Waren besteht, darf nur erteilt werden, wenn das Spiel auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten oder in Schank- oder Speisewirtschaften oder Beherbergungsbetrieben mit Ausnahme der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 genannten Betriebe veranstaltet werden soll. Im Übrigen gilt § 3 Abs. 1 entsprechend.