SGleiG · Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG Art. 16Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
Teil 3 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst
Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.