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SGleiG · Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz

SGleiG Art. 13Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung

Teil 3 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst

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Beantragt eine in Teilzeit beschäftigte Person, die Familienaufgaben oder Pflegeaufgaben wahrnimmt, die Erhöhung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit oder eine Vollzeitbeschäftigung, ist sie bei der Besetzung der Dienstposten vorrangig zu berücksichtigen, wenn sie die gleiche Qualifikation hat. Dies gilt nicht, wenn rechtlich schutzwürdige Interessen in der Person eines Mitbewerbers überwiegen.