SGBBeglV · Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch
SGBBeglV Art. 2Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft.
SGBBeglV · Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft.