Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SGB 8 · Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

SGB 8 Art. 48aSonstige betreute Wohnform

Zweiter Abschnitt Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen

In forceOfficial text

(1) Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend.

(2) Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung verbunden, so gilt sie als Teil der Einrichtung.