SGB 5 Art. 4bSonderregelungen zum Verwaltungsverfahren
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Abweichungen von den Regelungen des Verwaltungsverfahrens gemäß den §§ 266, 267 und 269 durch Landesrecht sind ausgeschlossen.
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Abweichungen von den Regelungen des Verwaltungsverfahrens gemäß den §§ 266, 267 und 269 durch Landesrecht sind ausgeschlossen.