Law library and case analysis · Austria · Belgium · European Union
LAWxPERT Sign in Free account

SGB 5 · Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

SGB 5 Art. 140eVerträge mit Leistungserbringern europäischer Staaten

Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten

In forceOfficial text

Krankenkassen dürfen zur Versorgung ihrer Versicherten nach Maßgabe des Dritten Kapitels und des dazugehörigen untergesetzlichen Rechts Verträge mit Leistungserbringern nach § 13 Absatz 4 Satz 2 in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz abschließen.