SGB 4 Art. 6Vorbehalt abweichender Regelungen
Erster Titel Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
Erster Titel Geltungsbereich und Umfang der Versicherung
Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.